|
Schwefel:
Hinweis auf Vorkommen dieser Substanz muss neuerdings auf dem Etikett
stehen.
Hintergrund ist eine Änderung der Weinverordnung, wonach auf
schweflige Säure (bzw. Sulfite) im Wein hingewiesen werden
muss. Die Substanz ist in geringen Mengen grundsätzlich in
vergorenem Rebensaft enthalten.
Gebildet
wird schweflige Säure bei der Vergärung des Mostes, und
zwar durch die Hefen, die von Natur aus im Traubenmost vorhanden
sind. In Konzentrationen bis zu 40 Milligramm pro Liter liegt schweflige
Säure deshalb zwangsläufig in allen Weinen vor: Schwefelfreien
Wein gibt es demanch nicht. Nach der neuen Verordnung müssen
Sulfit-Mengen von mehr als 10 Milligramm pro Liter auf dem Etikett
vermerkt werden. Desshalb werden in Zukunft fast alle Weine den
Hinweis "enthält Sulfite" oder "enthält
Schwefeldioxid" tragen.
Der
menschliche Körper ist den Umgang mit Sulfiten gewohnt: Er
produziert täglich selbst ca. 2500 Milligramm Schwefeldioxid,
das als Sulfat ausgeschieden wird. Allerdings können Dosen
von 1000 Milligramm zu Durchfall, Brechreiz und Kopfweh führen.
Deshalb gab es seit langem Grenzwerte (je nach Weinart und Prädikatsstufe
zwischen 160 und 400 Miligramm pro Liter). Diese Grenzwerte haben
natürlich weiterhin ihre Gültigkeit.
Unser
Fazit für sie als Verbraucher: Am Wein ändert sich nichts,
lediglich die Deklaration auf dem Etikett hat sich geändert
um der Europäischen Gesetzgebung genüge zu tun.
Auf
Anfrage können wir ihnen selbstverständlich zu all unseren
Weinen die genauen Analysedaten - nicht nur die Sulfitmengen - mitteilen,
denn alle Inhaltstoffe lassen wir von unabhängigen Analysenlabors
bei jedem Wein testen.
|